Mit Pressebericht:
Der MARKT-FREITAG am Rathaus in Grub durfte abgehalten werden, da der Lebensmittelhandel in der Allgemeinverfügung von der Schließung explizit ausgenommen ist.
Die Kunden kamen der Aufforderung an den Markteingängen “Abstand halten” ohne weiteren Hinweis nach, so dass sich Schlangen im korrekten Abstand bildeten.
Der Anzahl der Kunden und der Umsatz zeigten, dass dieser Versorgungspunkt für die Gemeinde offenbar sehr wichtig ist.
Der Besuch eines Marktes zur Versorgung mit Lebensmitteln ist durch den Vollzug des Infektionschutzgesetzes von der Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie als triftiger Grund für das erlaubte Verlassen der Wohnung benannt.
Selbstverständlich werden die sich ständig ändernden Vorschriften bei den zukünftigen Märkten, wenn sie stattfinden dürfen, strikt beachtet!